Aktuelles März 2019

Auf einer Baustelle muss die Entsorgung geregelt sein

Neue Gewerbeabfallverordnung setzt sorgfältige Trennung und Recycling voraus

Wer über eine Baustelle nachdenkt, sieht meistens die Entstehung eines Gebäudes vom Keller bis zum Dachgeschoss vor sich. Ein Bau ist ein genau geplantes und kalkuliertes Objekt von Wert, das viele Jahre Bestand haben soll.

Aber ein Bauprojekt verlangt auch nach einer geregelten Entsorgung, denn bei der Umsetzung fällt jede Menge Abfall an. Meyer Entsorgung stellt für jede Baustellengröße den passenden Container bereit und holt flexibel nach der Befüllung wieder ab. Die Anlieferung oder Selbstabholung von Schüttgütern in Klein- und Großmengen ist aber ebenfalls möglich.

Anzahl und Größe der Container richten sich danach, welche Arten von Abfall anfallen und ob die Materialien vorsortiert werden oder nicht.

Zudem ist zu Beginn des Jahres die letzte Stufe der neuen Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten, die einen Ausbau der Erfassung und des Recyclings von gewerblichen Abfällen beinhaltet.

Das bedeutet, dass in Betrieben beziehungsweise auf Baustellen jeweils ab einer Menge von 10m 3 folgende Abfallarten getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt werden müssen:

  • Pappe / Papier
  • Kunststoffe
  • Glas
  • Metall
  • Holz
  • Bio- und Grünabfälle

Für die Baustellen gilt das zusätzlich für:

  • Bauschutt
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Dämmmaterial und Bitumengemische

Wenn eine getrennte Sammlung der genannten Abfallarten aus technischen Gründen nicht möglich oder auch wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist, sind die Abfälle laut Verordnung einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. Meyer Entsorgung verfügt am Betriebsstandort in Osnabrück über eine solche genehmigte Anlage für die Vorbehandlung bzw. Aufbereitung und Sortierung von Gewerbe- und Baumischabfällen sowie Altholz.

Die Vorbehandlungspflicht entfällt, wenn eine Getrennthaltungsquote von mindestens 90 Prozent erreicht wird. Die restlichen maximal 10 Prozent müssen dann nicht über eine Vorbehandlungsanlage entsorgt werden.

Zu den Baustellenabfällen gehören in erster Linie alle nichtmineralischen Materialien der Bautätigkeit. In Abgrenzung gibt es dazu den Bauschutt, der vorwiegend aus mineralischen Bestandteilen zusammengesetzt ist. Als Wertstoff wird Baustoff sortiert und wiederverwendet.

Zum Bodenaushub zählt der gesamte Erdhaushub.

Sind Bauschutt und Bodenaushub mit Schadstoffen belastet, müssen sie entsprechend entsorgt werden. Auch hier berät Meyer Entsorgung sorgfältig über die besonderen Regelungen.

Alle Abfälle, die sich im Rahmen einer Baumaßnahme nicht genau trennen lassen gehören zu den Baumischabfällen für die Aufbereitungsanlage. Bestandteile dieses Abfalls sind beispielsweise Tapeten mit Kleister- und Putzresten, Holz- und Holzspäne, Dämmmaterialien, Rigipsplatten, aber auch Kunststoffe und Plastikmüll.

Für sie muss auf Baustellen ein gesonderter Container bereitgestellt werden.